Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand: 01.08.2020

1. Die Spree Unternehmensservice GmbH, nachfolgend SUG genannt, betreibt eine Telefonzentrale für die Annahme von Kundenaufträgen sowie eine Vermittlungszentrale für Dienstleistungen und Transporte jeglicher Art, hauptsächlich jedoch für eilige Kuriersendungen und Kleintransporte. SUG arbeitet bei ihren Verkehrsverträgen ausschließlich nach den „Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen“ (ADSp), neuste Fassung, sowie nach dem HGB.

2. Die Beförderung erfolgt hauptsächlich durch angestellte Kuriere, aber auch durch selbständige Unternehmer (Kuriere). SUG ist berechtigt, Aufträge auch an andere Unternehmen und Frachtführer zu vermitteln, die sich an die Bestimmungen zum Arbeitsschutzes und des Mindestlohngesetzes halten. Die Auswahl der beauftragten Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

3. Befördert werden alle Sendungen mit Fahrrad, PKW, Kleintransporter und LKW, die im Güterkraftverkehrsgesetz zugelassen sind. Auf Wunsch können auch Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände transportiert werden, jedoch ist eine Haftung für diese Transporte ausgeschlossen. Der Kunde muss selbst die zu transportierenden Gegenstände versichern.

Eine Transportversicherung für Glasscheiben oder Gegenständen aus Glas ist für SUG nicht möglich. SUG behält sich vor, den Transport von unsachgemäß verpackter oder Ware, von der eine potentielle Gefährdung für Fahrzeugführer oder Umwelt ausgeht, ohne Angabe von weiteren Gründen abzulehnen.

4. Be- und Entladearbeiten sowie entstehende Standzeiten werden vom Auftraggeber gesondert berechnet. Weiterhin werden keine Ladehilfsmittel, Packmittel sowie Paletten gestellt, sofern dies nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart ist. Sollte ein Palettentausch gewünscht werden, muss das ausdrücklich beauftragt werden und wird gesondert berechnet.

5. Das Beförderungsentgelt richtet sich, soweit kein Festpreis schriftlich vereinbart ist, immer nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von SUG. Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw. erbrachte Leistung gemäß aktuell geltender Tarife oder gesonderter Vereinbarungen.
Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch SUG im Auftrag des beauftragten Kuriers und im eigenen Namen.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnungen zu machen, so sind diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.
Der Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung 7 Tage nach Zugang der Rechnung ein. SUG ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (bzw. bei Wegfall des entsprechenden Ersatzleitzins) sowie angemessene Mahngebühren zu erheben.
Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als einen Monat in Verzug, so darf SUG ein Zurückbehaltungsrecht an Sendungen so lange ausüben, bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.

6. Höhere Gewalt jeder Art (z.B. Wetterverhältnisse, Streiks, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Verkehrsstaus) oder fehlende bzw. mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung entbinden SUG von jeglicher Haftung (§ 427).

7. Empfindliche Güter, z. B. technische Geräte, Modelle u.s.w., müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt sein. SUG muss bei Auftragserteilung über alle das Transportgut betreffende Besonderheiten und Vorkehrungen informiert werden. Glastransporte werden nicht durchgeführt.

8. Für sämtliche Ansprüche gegen beauftragte Kuriere, Unternehmen, SUG und Erfüllungshilfen von SUG, gleich aus welchen Rechtsgrund, gelten laut Gesetz HGB und ADSp neuste Fassung. Der Gerichtsstand ist Berlin.

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